Erste Schritte
Erhalten Sie alle Informationen, die Sie benötigen, um vollständig einsatzbereit zu werden
Einführung in den Teams Manager
Teams Manager erweitert Ihre administrativen Möglichkeiten erheblich und gibt Ihnen die Fähigkeit, Vorlagen, Namenskonventionen, Lebenszyklen, Richtlinien und Genehmigungen zu implementieren und zu steuern – um nur einige zu nennen.
Teams Manager in M365 installieren
Teams Manager ermöglicht es Ihnen, die Team-Erstellung zu optimieren, Namenskonventionen zu standardisieren und genau zu verwalten, wer Zugriff auf welche Teams, Kanäle und Vorlagen erhält.
Erstellen Sie Ihre erste Team-Vorlage (mit Metadaten)
Vorlagen ermöglichen es Ihnen, Vorbedingungen für die Struktur aller Teams festzulegen, die innerhalb Ihrer Organisation erstellt werden.
Namenskonventionen implementieren
Namenskonventionen ermöglichen es Ihnen, die Team-Benennung in Ihrer gesamten Organisation vollständig zu kontrollieren, indem Sie Präfixe und Suffixe zu jedem Team hinzufügen, das auf einer bestimmten Vorlage basiert.
Lebenszyklen und automatische Archivierung anwenden
Lebenszyklus-Richtlinien helfen Ihnen, unnötigen Ballast durch alte, ungenutzte Teams und Spaces zu beseitigen.
Einstellungen über Richtlinien ausführen
Sobald Sie verschiedene Regelwerke wie Namenskonventionen und Lebenszyklen eingerichtet haben, können Sie Richtlinienpakete verwenden, um diese zu bündeln und basierend auf bestimmten Bedingungen auszuführen.
Den Genehmigungsprozess einrichten
Regeln wie Namenskonventionen und Lebenszyklen bilden eine solide Grundlage für gut strukturierte Arbeitsbereiche. Wenn Sie jedoch eine wirklich effektive Governance anstreben, sollten Sie das Vier-Augen-Prinzip implementieren und einen gründlichen Genehmigungsprozess einrichten.
Zugriff mit Zugriffsüberprüfungen kontrollieren
Zugriffsüberprüfungen ermöglichen es Ihnen, einfach neu zu bewerten, ob bestimmte Benutzer noch Teil eines Teams sein müssen. Dies geschieht durch die Planung eines Datums, an dem der Team-Besitzer alle Team-Mitglieder durchgehen und deren Zugriff erlauben oder ablehnen muss.